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Deutscher Presserat missbilligt die MAZ

 
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Rang: Baby
registriert: 25.01.2008
Beiträge: 90
 
verfasst: 09.06.2009 um 13:04 Uhr
 

Es hat eine Weile gedauert, aber letztlich ist die MAZ für ihre tendenzöse Berichterstattung zum Thema Stadtschloss doch noch missbilligt worden.

Was war passiert?

In einem Artikel der Maerkischen Allgemeinen Zeitung vom 16.01.2009 mit dem Titel Nostalgie? Ja bitte!” wurde mit falschen und nicht existierenden Statistiken gearbeitet. Zusätzlich war der Autor des Artikels Jan Rinsis Ludwig. Er ist Mitglied der Initiative “Freunde des Stadtschlosses”. Da der Artikel der MAZ nicht als Kommentar verzeichnet ist, muss man eigentlich Neutraliät erwarten. Dies ist aber nicht annähernd der Fall.

Aufgrund dieser Vorgänge wurde eine Beschwerde eines aufmerksamen Potsdamers an den Deutschen Presserat gesandt und eine Beschwerde eingereicht.

Ergebnis einer sehr aufwändigen Beschwerde und einer langen Wartezeit ist nun die Missbilligung der MAZ durch den Deutschen Presserat (zur Ansicht des genauen Wortlautes der Missbilligung www.bildungstadtschloss.wordpess.com).

Was ist nun eine Missbilligung?

Eine Missbilligung ist nach der Rüge und vor dem Hinweis die zweitschärfste Sanktionsmöglichkeit des Deutschen Presserates. Das betroffene Medium (MAZ) ist, im Gegensatz zu einer Rüge, nicht verpflichtet diese Missbilligung zu veröffentlichen.
Dennoch empfiehlt der Presserat, als Ausdruck einer fairen Berichterstattung eine Veröffentlichung (was wohl eher nicht zu erwarten ist).

Für mehr Infos zum Thema:

www.bildungstadtschloss.wordpress.com

Die Initiative "Bildung sta(d)t Schloss"


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user/berlusconi.bmp

Rang: Kleinkind
registriert: 15.11.2005
Beiträge: 328
 
verfasst: 10.06.2009 um 11:48 Uhr
 

na die MAZ hat doch schon immer Fofberichterstattung betrieben. Mit Journalismus hat diese Parteizeitung nichts zu tun

Schade nur, dass es bei der PNN nicht möglich ist, auch nur einen Schreiberling zu bezahlen. Außer dem braun gebrannten Erbach rennen da leider nur Praktis rum. also leider auch nicht besser


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